Rechtsgebiete

Meine Arbeitsschwerpunkte liegen im Straf- und Verwaltungsrecht. Ich vertrete Sie aber gern auch in anderen Rechtsgebieten. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre rechtliche Angelegenheit in meinen Arbeitsbereich fällt, fragen Sie gern nach.

Strafrecht

Ermittlungsverfahren

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann jede*n treffen und Sie vor ernstzunehmende Probleme stellen. Die im Grundgesetz festgelegte Unschuldsvermutung schützt nicht per se vor strafrechtlicher Verfolgung (auch nicht vor ungerechtfertigter). Um Ihre Rechte als Beschuldigte*r durchsetzen zu können, ist es ratsam, schon frühzeitig mit einem Strafverteidiger*einer Strafverteidigerin auf das Verfahren einzuwirken. Nur mit anwaltschaftlicher Vertretung ist beispielsweise eine vollständige Akteneinsicht möglich. Erfolgt eine Mandatierung bereits im Ermittlungsverfahren, kann auf die konkreten Ermittlungshandlungen eingegangen werden und das Verfahren unter Umständen mit einer Verfahrenseinstellung beendet werden.

Machen Sie als Betroffene*r (also wenn sich das Verfahren gegen Sie selbst richtet)  in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch!

Das bedeutet, dass Sie lediglich die Pflichtangaben (Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse, Staatsangehörigkeit, Familienstand und Beruf; §111 OWiG) machen und ansonsten schweigen. Wenn Sie eine Aussage machen, können die Ermittlungsbehörden alles, was Sie sagen, gegen Sie verwenden. 

Als Zeug*in können Sie z. Bsp. die Aussage verweigern, wenn die Beantwortung der Frage Sie in die Gefahr bringen könnte, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Gerichtsverfahren

Auch beim anschließenden Gerichtsverfahren ist eine anwaltliche Vertretung notwendig, um Betroffenenrechte bestmöglich zu wahren. So können Vorwürfe aus Anklage oder Strafbefehl sachkundig beurteilt, erforderliche und zweckmäßige Beweisanträge gestellt werden und zielstrebig auf eine Einstellung oder einen Freispruch hingearbeitet oder das geeignete Rechtsmittel ausgewählt werden.

Geschädigtenvertretung und Zeug*innenbeistand

Gerne berate und vertrete ich Sie auch als Zeug*innenbeistand oder Verletzenbeistand, insbesondere für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Auf Wunsch stelle ich Kontakt zu Beratungsstellen her und arbeite eng mit diesen zusammen, um Ihre individuelle Situation bestmöglich zu berücksichtigen.

Verwaltungsrecht

Ich berate und vertrete Sie gern auch in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Diese können unterschiedliche Rechtsbereiche umfassen, wie etwa das Versammlungsrecht, Polizeirecht (etwa bei Platzverweisen, Identitätskontrollen etc.), Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht oder die Durchsetzung von Informationsrechten.

Ein verwaltungsrechtlicher Sachverhalt liegt in der Regel vor, wenn eine staatliche Stelle handelt oder Sie ein staatliches Handeln erwirken möchten. Denn auch wenn staatliche Stellen oft übermächtig wirken, sind auch sie an Recht und Gesetz gebunden, so ist beispielsweise eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich, wenn eine staatliche Stelle in Ihre Rechte eingreifen möchte. Im Schutz Ihrer Rechte und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen staatliche Stellen unterstütze ich Sie gern.