Die Höhe der Kosten für anwaltliche Tätigkeiten ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie unterscheidet sich dennoch in den unterschiedlichen Rechtsgebieten und Fällen. Vor einem Tätigwerden kläre ich Sie selbstverständlich in einem Erstberatungsgespräch über die voraussichtlich anfallenden Gebühren und ein eventuelles Kostenrisiko auf.
Erstberatungsgespräch
Im Regelfall wird vor einer Mandatierung ein Erstberatungsgespräch durchgeführt, in dem der Sachverhalt geklärt und eine erste Einschätzung eines möglichen gemeinsamen Vorgehens besprochen wird. Hierfür fallen gem. § 34 RVG maximal 190 € (zzgl. USt) an. In der Regel belaufen sich die entstehenden Kosten je nach Fall und Rechtsgebiet auf ca. 80- 150 €. Bei einer anschließenden Mandatierung ist die Erstberatung in den entstehenden Gebühren enthalten und wird nicht extra berechnet.
Unterstützung bei geringem Einkommen
In einigen Fällen können Sie bei geringem Einkommen Unterstützung erhalten:
Beratungshilfe
Für das Erstberatungsgespräch können Sie beim Amtsgericht, an dem Sie Ihren Gerichtsstand haben (das ist in der Regel das Ihres Wohnorts) einen Beratungshilfeschein beantragen. Sollten Sie diesen erhalten, fallen für die Erstberatung lediglich 15 Euro (inkl. USt.) an.
Prozesskostenhilfe
Im einigen Rechtsbereichen – so dem Verwaltungs- , Sozial- und Zivilrecht kann für eine Vertretung vor Gericht Prozesskostenhilfe beantragt werden. In diesem Fall werden die im Verfahren anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten für Sie übernommen. Bitte beachten Sie dabei, dass hierfür vom Gericht eine gewisse Erfolgsaussicht bejaht werden muss. Außerdem kann das Gericht 4 Jahre lang prüfen, ob die finanziellen Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe noch gegeben sind. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, muss die Prozesskostenhilfe zurückerstattet werden.
Die Anträge für Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe finden Sie hier.